Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangfläche Windpark Wörth“

Hiermit teilen wir unsere Bedenken und Anregungen zum Planentwurf Windpark Wörth mit. Wir sind nach intensiver Auseinandersetzung zu dem Ergebnis gekommen, dass wir allergrößte Einwände gegen das Projekt „Windpark Wörth“ haben müssen.

Geschrieben von: BI Bündnis Wörther Wald, Ingrid Kempf, Kastanienstr.1, 63939 Wörth
An: Stadt Wörth a.Main, Luxburgstr. 10, 63939 Wörth

Wörth, den 12.07.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teilen wir Ihnen unsere Bedenken und Anregungen zum Planentwurf Windpark Wörth mit. Wir sind nach intensiver Auseinandersetzung zu dem Ergebnis gekommen, dass wir allergrößte Einwände gegen das o. g. Projekt haben müssen.

Anlagen:

In der „Begründung mit Umweltbericht“ vom 26.04.2023 sind unter 1.3.2. die Vorgaben der übergeordneten Planung wie folgt: „(…) dass der Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Landschaft nicht erheblich beeinträchtigt werden (…) und dass unzumutbare Belästigungen der Bevölkerung durch optische und akustische Einwirkungen der Anlagen vermieden werden.“

Des Weiteren zitieren Sie unter 1.3.3.1 Naturschutzrecht „(…) ist der Naturpark Bayerischer Odenwald wegen seiner Naturausstattung ein für die Erholung besonders geeignetes Gebiet.“

Umso weniger nachvollziehbar ist es, dass in Ihrem eigenen Planentwurf unter 2.3.2. Wirkfaktoren ausdrücklich genannt wird, dass es

  • durch die Baufahrzeuge zu Bodenverdichtungen kommen wird, verbunden mit dem Verlust der derzeitigen Lebensraumfunktion des betroffenen Bodens und dementsprechenden Auswirkungen auf terrestrische Tier- und Pflanzenarten. Die physiko-chemischen Eigenschaften des Bodens können nachhaltig verändert, werden. (PGNU, 26.04.23, S. 32)
  • Auswirkungen auf das Grundwasser (…) auch durch Motoröle geben wird, die aus Baumaschinen austreten können
  • im Zuge des Baustellenverkehrs es zu erhöhter Kollisionsgefahr für wegequerende Tiere kommt. Dies bedeutet, dass diese Gefahr bestehen bleibt, da die Anlagen regelmäßig gewartet werden müssen.
  • zu einer dauerhafter Lebensraumveränderung durch Waldverlust im Bereich der WEA-Standorte und der Erschließungswege kommen wird. (Sie nennen hier selbst dauerhaften Waldverlust, Biotopverlust, Verlust von Höhlenbäumen, sowie Verlust von Lebensraum für bestimmte Pflanzen- und Tierarten.)
  • es eine dauerhaften Bodenversiegelung aufgrund des Fundaments geben wird mit dem vollständigen Verlust aller Bodenfunktionen
  • auch durch die Kranstellflächen, die WEA-Zufahrten und den gesamten Ausbau der Zuwegung es zu einer dauerhaften Teilversiegelung kommen wird.
  • ebenso eine Veränderung der abiotischen Faktoren durch fehlende Vegetation und starken Lichteinfall eintreten wird. Das Gutachten nennt hier ausdrücklich eine Veränderung des Kleinklimas, sowie des Wasserhaushalts des Bodens.
  • aufgrund der Scheuchwirkung für störsensible Vogelarten die WEA eine Barriere zwischen Brut- und Nahrungshabitat oder auf Zugrouten darstellt.
  • zum Wasserrecht siehe Stellungnahme Dr. Alexander Stahr (Anhang 1)

Beachten Sie bitte hierzu die potentielle Gefährdung des Trinkwasser (Brunnen Wörth) insbesondere bei WEA 1.
Das sind die Schlüsse, zu denen Ihr eigenes Gutachten kommt. Diese sind nicht mit den unter 1.3.2 Vorgaben der übergeordneten Planung genannten Punkten vereinbar. Deshalb erscheint es schon auf den ersten Seiten völlig widersprüchlich, dass Sie immer noch an dem genannten Windkraftprojekt festhalten.

Entgegen Ihrer Darstellung wurden ferner die bereits geäußerten Anregungen und Bedenken aus der ersten Offenlage nicht bzw. nicht vollständig berücksichtigt, z. B. sind die Vorgaben des Landratsamts zur Verschiebung des Baufensters für WEA 4 nach Süden nicht erwähnt worden. Auch die geforderte Ausgleichsabgabe bez. WEA 4 und WEA 5 wird in Ihrem Dokument nicht ersichtlich.

Außerdem beinhalten die Stellungnahmen des Landratsamts vom 19.11.2021 und vom 05.01.2022 die Forderungen zur Einholung einer Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, der Sie bisher nicht nachgekommen sind. Dies gilt auch für die Stellungahme des Kreisbrandrates, die in Ihrer „Begründung mit Umweltbericht“ ebenso fehlt. Sie haben auch die Visualisierung des Fotostandorts im Ortsteil Breitenbrunn nicht eingearbeitet, wie vom Regierungspräsidium Darmstadt mit Schreiben vom 13.01.2022 gefordert. Somit sind Ihre Planungsunterlagen nicht vollständig.

In den landschaftspflegerischen Entwicklungszielen verweisen Sie auf den UVP-Bericht, den Sie allerdings nicht bei den Planungsunterlagen vorweisen.

„Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb der Vorrangfläche in dem im FNP dargestellten Bereich maximal fünf Windenergieanlagen der neuen Generation platziert werden können.“ Dieser Satz schließt die weitere Errichtung von WEA nicht aus. Nehmen Sie dazu Stellung.
Die baubedingten temporären Wirkfaktoren weisen ganz klar nachhaltige und andauernde negativste Auswirkungen auf Altholzbestände aus. Dauerhaft betroffen wären davon Fledermausquartiere des überdurchschnittlich hohen Fledermausvorkommens von mind. 14 geschützten Arten und Brutbäume höhlenbewohnender Vogelarten durch Rodungsarbeiten. Diese Wirkfaktoren sind somit zwar als temporär, jedoch in ihren tatsächlichen Folgen als dauerhaft anzusehen.

Bezüglich „Schutzgut Tiere“ sind Ihre Unterlagen insofern fehlerhaft, dass aufgrund eigener Beobachtungen die Ameisenpopulationen der unter Schutz stehenden „roten Waldameise“ im gesamten Bereich Vorrangfläche nicht berücksichtigt sind (siehe Anhang 2, Beispielfoto Richtung Grüne Hütte Nähe WEA 3 und Habrichsweg Nähe WEA 1). Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, die Ameisenpopulation zu erfassen, da alle gelb markierten Ameisennester in der Bayerischen Ameisendatei kartiert sind. Aufgrund des Fehlens der Waldameisen wurden in Ihrem Gutachten auch keine Maßnahmen zum Schutz dieser geschützten Tiere aufgeführt.

Aufgrund Ihrer eigenen Untersuchungen befindet sich in der Nähe der geplanten WEA 1 ein Brutplatz des Rotmilans. Die Flugbewegungen zeigen deutlich, dass die WEA 1 genau im Mobilitätsgebiet des Tieres liegen würde. Sehr viele Überflüge aller Brutvögel, sogar vom Schwarzstorch wurden in allen Gefahrenbereichen erfasst. Eine Diskrepanz stellt das Gutachten des BFL auch hinsichtlich der Aussage, „Gegenüber Windkraftanlagen gilt die Art (Anm.Rotmilan) als stark schlaggefährdet, da die WEA nicht gemieden werden. Hinweise auf tödliche Kollisionen von Rotmilanen mit WEA sind bislang (…..) jedoch auffallend häufig“, dar. Dennoch kommt man in der Prognose zum Tötungsrisiko zu dem Schluss, dass das Eintreten von betriebsbedingten Tötungstatbeständen ausgeschlossen ist. Beide Aussagen stehen in einem völligen Widerspruch. Ihr Gutachten ist auch insofern zu bemängeln, als dass es die Tage der Mahd nicht berücksichtigt. Leider konnten die von Ihrem Ornithologen aufgezeichneten Flugaktivitäten lediglich mit einem Tag der Mahd abgeglichen werden. Doch bereits dieser eine Tag zeigt die deutlichen Überflüge der geplanten WEA-Standorte. Sie müssen noch diese besondere Zeit im Jahr durch Beobachtungen feststellen lassen, da der Rotmilan hier verstärkt im Gebiet mehrerer der geplanten WEA auftritt. Da er zu den kollisionsgefährdeten Tierarten gehört, ist die Zeit der Mahd eine potentielle Todesfalle. In der aktuellen Fassung Ihrer Unterlagen schreiben Sie von einer deutlichen Unterschreitung der Repräsentanzschwelle von 1,25 %. In der ersten Offenlage war jedoch nur von einer sehr geringen Unterschreitung die Rede. Beide Äußerungen haben jedoch die gleiche Grundlage. Hier liegt ein unhaltbarer Widerspruch vor. Eine weitere Diskrepanz stellt die Empfehlung hinsichtlich der Behandlung der Waldschnepfe dar. Dieser sollen zur Vermeidung von Störung und Tötung Baufelder freigehalten werden. Beim Rotmilan empfehlen Sie eine genau gegenteilige Vorgehensweise, nämlich die umgehende Wiederbepflanzung der Eingriffsflächen. Beides ist nicht vereinbar! Die genannten Diskrepanzen sind uns bei der Prüfung der Unterlagen aufgefallen.

Beachten Sie zu den Brutvögeln hier aber insbesondere die in Anlage 3 beigefügte „Avifaunistische Untersuchungen und naturschutzrechtliche Beurteilung zum Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten….)“ vom Büro für Faunistik und Landschaftsökologie. Das Gebiet konnte als Dichtezentrum für Wespenbussard und Rotmilan belegt werden. Im betroffenen Gebiet siedeln lt. TK25 über 20 Revierpaare vom Rotmilan, somit sind dies deutlich mehr als 8 Revierzentren, die für ein Dichtezentrum angesetzt werden. Somit stellt dies bereits ein Ausschlusskriterium für die Errichtung von WEA dar.

Im Rahmen einer Vortragveranstaltung der Greifvogelstation Klingenberg, sowie im darauffolgenden Main-Echo-Artikel vom 30.06.2023 wurde die Existenz von Wildkatzen im Trennfurter Wald aufgezeigt (siehe Anhang 4, Kartierung Wildkatze Bayern). Diese ist durch Funde belegt. Auch in Ihrem saP-Gutachten wird das Gebiet als gut geeigneter Lebensraum für die Wildkatze bezeichnet, vor allem die beiden südlichen WEA-Standorte werden als geeignet für die Jungenaufzucht genannt. Auch hier ist wieder eine Diskrepanz zu Ihrem Umweltbericht festzustellen, in dem es heisst: „Es handelt sich maximal um ein Streichrevier, Tötungen bzw. relevante Lebensraumverluste (….) können ausgeschlossen werden. Es genügt hier also nicht, lediglich von einem Wildkatzen-Vorkommen auszugehen und dementsprechende Ausgleichsflächen bereit zu stellen. Um eine Tötung bzw. Zerstörung evt. bestehender Wurfhöhlen der Wildkatze zu vermeiden, ist eine Kartierung der Wildkatze zumindest in den Eingriffsflächen unumgänglich. Da die Wildkatze bestehende Holzpolter gerne zur Jungenaufzucht nutzt, sollte hierauf besonders geachtet werden.

Generell schreiben Sie von einem „Kompensationsmodell“, das den Verlust von Lebensraum und Nahrungshabitaten ausgleichen soll, dass jedoch an keiner Stelle erläutert wird. Dieses muss den Naturschutzbehörden vorgelegt werden.

Ihre Bestandsbewertung bei 2.4.3.3 erläutert bei den Kriterien die besondere vertikale Strukturierung von Vegetationsbeständen. Diese besondere Struktur des Waldes kann durch Aufforstungsflächen nicht ersetzt werden. Das PGNU-Schreiben vom 26.04.2023 erwähnt mehrfach „Ausgleichsflächen“. Wie diese gestaltet werden und v. a. wo sie sich befinden sollen, wird nicht erwähnt und ist somit nicht akzeptabel. Die Unmöglichkeit der zeitnahen „Neuschaffung von Ökosystemen“ zitieren Sie ebenfalls. Umso befremdlicher ist es, dass die PGNU die erwähnten Ausgleichsflächen nicht konkretisiert. Die Naturschutzbehörden müssen noch genau den Fokus auf den artenreichen Saum über die Gastrassen legen, da hier zahlreiche Pflanzenarten des Offenlandes angesiedelt sind und dieses Gebiet ebenso Jagdstrecke für Fledermäuse als auch Lebensraum von Faltern und Insekten von großer Bedeutung ist.

Die hohe Qualität der zu rodenden Waldgebiete wollen Sie durch Aufforstungsmaßnahmen wieder herstellen. Sie schreiben hier von „Ersatzaufforstungen“ auf Gemeindegebiet der Stadt Wörth. Aufgrund der o. g. Kriterien ist es unmöglich, außerhalb des Waldes eine adäquate Lebensgemeinschaft des Waldes „wiederherzustellen“.

Im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation Klima und Luft erläutern Sie die hohe Bedeutung der Frischluftentstehung des zu rodenden Waldgebietes. Sie lassen völlig die Sauerstoffproduktion der zu fällenden Bäume außer Acht. Die PGNU nennt an keiner Stelle eine adäquate Menge an Bäumen mit demensprechenden Alter und somit Potenzial zur O2-Produktion. Dies ist absolut fehlerhaft und unvollständig.

Leider entspricht auch Ihre „Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen“ nicht den Tatsachen. Die Nutzung sämtlicher Wanderwege ist jetzt schon für Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen oder für Familien, die mit Kinderwagen unterwegs sind, nicht mehr möglich. Auch der Spaziergang mit Hunden auf den grobst geschotterten Wegen, die Sie möglicherweise bereits für den Schwerlastverkehr vorbereiteten, ist nicht mehr zumutbar für die Tiere. Die Beschotterung soll ja so bleiben und so ist es für o. g. Bevölkerungsgruppen eben leider nicht mehr möglich, sich auf diesen Wegen wie bisher zu bewegen. Sogar mit dem Fahrrad ist es mittlerweile eine Herausforderung. Werden dann für Wanderer neue Wege angelegt?

Die PGNU negiert eine Umfassungswirkung durch die Neuaufstellung. Dem können wir uns nicht anschließen, da die PGNU offensichtlich von einem fiktiven geometrischen Ortsmittelpunkt von Haingrund ausgeht. Das Gutachten nennt nicht die Grundlagen, auf denen die Annahme dieses „geometrischen“ Ortsmittelpunkts liegt. Unserer Auffassung nach und laut Ihrer Abbildung 18 auf S. 106 liegt dieser weiter südwestlich und hier ist dann auf jeden Fall eine Überschreitung des 180 °-Winkels der Sichtbarkeit gegeben. Ganz besonders erschreckend ist in diesem Zusammenhang auch die Erwähnung zukünftiger Anlagen, die eine Gesamthöhe von 300 m aufweisen werden. An dieser Stelle offenbaren Sie somit Ihr Anliegen, das bisherige Planungsverfahren in der Zukunft auf noch höhere WEA auszuweiten ohne Rücksicht auf Natur und Mensch. Dieser Absatz „Untersuchungsraum“ macht Ihre zukünftigen Pläne deutlich, entgegen aller Ihrer bisherigen Beteuerungen, doch noch weitere WEA im Waldgebiet anzuvisieren.

Eine Analyse der Wirtschaftlichkeit sei der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machen, so Ihre Stellungnahme im „Blättchen“. Das ist erstaunlich, wo Sie doch ständig den Willen zur Transparenz im Planungsverfahren bekunden. Unsere Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit, die eine Voraussetzung für die Genehmigung des Baus der WEA ist, sehen keine wirtschaftliche bzw. energieeffiziente Grundlage zum Vorteil der Stadt Wörth oder der Allgemeinheit, die zwar einen erheblichen Verlust an wertvollem Waldgebiet hinnehmen soll, dafür im Gegenzug jedoch auch nicht adäquat mit Energie versorgt werden kann.

Dies ergibt sich schon aus den Abschaltzeiten: Fledermäuse verenden an einer Windgeschwindigkeit unter 6 m/s am Barotrauma. Das bedeutet, dass von April bis November nachts bei diesen Windverhältnissen abgeschaltet werden muss. Dies bedeutet im Worst-Case-Szenario alleine für die Fledermaus Abschaltzeiten von ca. 26% der Jahresstunden. Weht der Wind nachts stärker, treten die Schallschutzwerte in Kraft und es muss ebenfalls abgeschaltet werden. Die Untersuchungen zum Schallimmissionsschutz geben keine Auskunft darüber, ab welcher Windgeschwindigkeit aufgrund des Lärmpegels nachts der Betrieb eingestellt werden muss. Auf jeden Fall bleibt nur ein begrenztes Feld an Windgeschwindigkeit für den Nachtbetrieb in diesen Monaten. Dazu kommen noch die Abschaltzeiten wegen des Schattenwurfs.
Das Ergebnis der Lidarmessungen enthalten Sie der Öffentlichkeit ebenso vor, so dass absolute Unklarheit über den Punkt der Wirtschaftlichkeit herrscht und sich die Bevölkerung gar kein Bild von der zu erwartenden Rentabilität der Anlagen machen kann. Dies ist umso verwerflicher, da Sie damit „werben“, die Bevölkerung könne daran „Anteile erwerben“. Dies beweist, dass es Ihnen auch mit dem „Argument“ der Bürgerbeteiligung nicht ernst ist. Im Übrigen ist in Art.3 BayUIG geregelt, dass jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen hat, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinn des Art.2 Abs.1 BayUIG verfügt. Da lt. Umweltbericht eine Untersuchung zur Windhöffigkeit stattgefunden hat, müsste Ihnen dieses Gutachten vorliegen. Somit besteht Anspruch auf Zugang zu diesem Gutachten.

An dieser Stelle möchten wir auch nochmal an den rechtshängigen Normenkontrollantrag gegen die Zonierung erinnern. Sollte der Bay.VGH diese für rechtswidrig erklären, wären die bereits gerodeten Waldflächen für sehr lange Zeit vernichtet. Die Kosten für bereits erfolgte Rodungs- und Baumaßnahmen werden die Stadt Wörth und der EZV selbst zu tragen haben.

Überdies ist, wie bereits in der Stellungnahme des VLAB dargelegt, die Flächennutzungsplanung rechtswidrig, siehe Anhang 5.
Aus all diesen Gründen möchten wir Sie hiermit nochmal eindringlichst darum bitten, alternative Standorte außerhalb unseres Waldes zu suchen. Die Möglichkeit dazu hätten Sie, da es im Umweltbericht heißt, „Nach Auskunft der Bezirksregierung sind die Ausnahmezonen aber nicht als bereits abgewogene Vorranggebiete zu interpretieren“. Insbesondere die Gefährdung unseres Trinkwassers sollten alle Entscheidungsträger am Ende mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Kempf im Namen der Bürgerinitiative „Bündnis Wörther Wald“

Anlagen:

Anlage 1: Stellungnahme Dr. Alexander Stahr
Anlage 2: Zwei Fotos Ameisennester
Anlage 3: Avifaunistische Untersuchung Büro für Faunistik und Landschaftsökologie
Anlage 4: Kartierung Wildkatze
Anlage 5: Stellungnahme VLAB