Bebauungsplan „Windpark Wörth“

Auszüge aus dem Bebauungsplan (1.Offenlage):

„Rodungsbedingt könnten insbesondere in Altholzbeständen Fledermausquartiere und Brutbäume höhlenbewohnender Vogelarten verloren gehen bzw. Tiere während sensibler Lebensphasen (Balz, Jungenaufzucht, Winterschlaf) gestört oder durch Rodungsarbeiten getötet werden.“

„Der Planungsraum befindet sich innerhalb des Naturparks Bayerischer Odenwald […] und im Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks Bayerischer Odenwald (ehemals Schutzzone). Nach Vorgaben des § 4 der Verordnung über den „Naturpark Bayerischer Odenwald“ ist der Naturpark Bayerischer Odenwald wegen seiner Naturausstattung ein für die Erholung besonders geeignetes Gebiet.“

„Der Standort des geplanten Windparks liegt innerhalb der sanft gewölbten Landschaft des Sandsteinodenwaldes (144.0) (KLAu5ING 1988) und ist Teil der Naturraum-Haupteinheit „D55 Odenwald, Spessart und Südrhön“ (nach Ssymank), genauer der Einheit „144-C Talhänge des Mains und seiner Zuflüsse“ (nach Meynen/Schmithüsen et al.). Konkret ist der Windpark über die Hügel Hockenberg, Lausberg und Heugraben von ca. 350 – 400 m Höhe ü. NN südöstlich der Gemeinde Wörth a. M. geplant. Die gewölbte Landschaft wird durch drei markante Gräben durchzogen, die sich von Osten in den Wald schneiden (Rauschengraben im Norden, der Grimmesgrundgraben und der Lausgraben im Süden).“

„Die Erholungsnutzung im Umfeld des geplanten Windparks ergibt sich hauptsächlich aus dem Vorhandensein ausgewiesener Wanderrouten. Durch den beplanten Waldabschnitt verlaufen sowohl mehrere lokale Rundwanderwege der Stadt Wörth als auch eine Fernwanderwegeverbindung (Odenwaldklub HW 35, Seligenstadt – Miltenberg – Neudenau (Jagst)). Ergänzt wird die Erholungsinfrastruktur durch mehrere Schutzhütten. Nördlich des geplanten Windparks, unweit des Wörther Galgens, liegen ein Aussichtspunkt mit Blick in Richtung Klingenberg (Blickrichtung abgewandt von den geplanten WEA), ein Wanderparkplatz sowie die Ausflugsgaststätte „Waldhaus Diana“. In diesem, nördlichen Waldbereich, konzentrieren sich auch die lokalen Rundwanderwege. In diesem Bereich sind zudem Teile des Waldgebietes sind als Erholungswald der Erholungsstufe 2 (E-II) ausgewiesen.“

„Die konkreten Folgen des Klimawandels und ihre möglichen Auswirkungen im Hinblick auf die Realisierung des Bebauungsplanes sind komplex und derzeit nur schwer zu prognostizieren. Es können hier nur allgemeine Aussagen getroffen werden. Generell können Windenergievorhaben im Wald jedoch gegebenenfalls anfällig gegen-über Folgen des Klimawandels, die mit stärkeren Hitze- und Trockenheitsperioden zusammenhängen, sein. Es ist denkbar, dass durch den Klimawandel, der stärkere Extreme von Witterung und Wetterlagen bedingen kann, in trockenen und heißen Sommern die Waldbrandgefahr steigt. Das Risiko, dass eine Naturkatastrophe Schäden an einem Bauvorhaben verursacht, ist jedoch generell vorhanden und lässt sich nie gänzlich ausschließen. Es ist in diesem Zusammenhang also nur allgemein festzuhalten, dass durch den Klimawandel das Risiko von Naturkatastrophen möglicherweise steigt.“

„Dauerhafte Lebensraumveränderung durch Waldverlust im Bereich der WEA-Standorte und der Erschließungswege: Durch das Vorhaben müssen im Bereich von jedem WEA-Standort sowie der Erschließungswege Flächen dauerhaft unbewaldet bleiben. Diese Flächen verlieren durch den damit verbundenen Biotopverlust und u. a. durch den evtl. Verlust von Höhlenbäumen ihren typischen Waldcharakter und können bestimmten Pflanzen- oder Tierarten nicht mehr als Lebensraum dienen. Es verbleibt eine dauerhafte Waldlichtung um jede WEA sowie breite Zuwegungen, die neben niedrigwüchsiger Vegetation zum größten Teil geschottert sind.“

„Veränderungen der abiotischen Faktoren: Durch fehlende Vegetation und starken Lichteinfall kann das Kleinklima sowie der Wasserhaushalt des Bodens um die WEA-Standorte verändert werden. Dies kann sich negativ auf licht- und wärmeempfindliche Arten auswirken.“

„Für die Landschaftsbildveränderungen aufgrund der 230 m hohen WEA sind keine Vermeidungs-, Verminderungs- und realen Kompensationsmaßnahmen möglich. Im Rahmen der Sichtbarkeitsanalyse werden ggf. noch schutzwürdige Einzelnutzungen ermittelt, von denen aus der Blick auf den Windpark durch kulissenbildende Pflanzmaßnahmen verstellt werden könnte. Solche Maßnahmen werden nicht durch den Antragsteller, sondern mit Mitteln aus der Ausgleichsabgabe Landschaftsbild umgesetzt“

„Vom Rotmilan wurden 3 Vorkommen im Untersuchungsraum nachgewiesen, womit eine mittlere Siedlungsdichte abzuleiten ist. Das Untersuchungsgebiet befindet sich in keinem Rotmilan-Dichtezentrum gemäß der Vorgaben des LfU. Der einem Baufeld einer geplanten WKA (Baufeld 1) am nächsten gelegene Brutplatz (Rotmilan 1) befindet sich in einem Abstand von 1.400 m, womit die geplante WKA den empfohlenen Mindestabstand von 1.500 m (BAYWEE 2016) unterschreitet. Der zweite Brutplatz (Rotmilan 2) sowie das weitere Revier (Rotmilan 3, Nutzung als Schlafplatz nach Brutversuch) befinden sich in einer Entfernung von 1.700 m bzw. 2.500 m. Die durchgeführte Raumnutzungsanalyse ergab einen Schwerpunkt an Flugbewegungen im nördlichen Teil des UG, mit erhöhter Flugaktivität besonders des Rotmilan 3. Unter den erfassten Flugbewegungen fanden sich teilweise Transferflüge, worunter auch gelegentliche Überflüge der Gefahrenbereiche stattfanden. Klassische Flugkorridore, die regelmäßig genutzt werden, wurden allerdings nicht festgestellt. Die Konfliktbewertung nach dem „Nürnberger Modell“ (Validierung der Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich der einzelnen WEA) kam zu dem Ergebnis, dass es bei keiner der geplanten WKA zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos kommt. Für den geplanten Standort der WEA 01 (Baufeld 1) wurde allerdings der Grenzwert der Repräsentanzschwelle von 1,25 % nur knapp unterschritten, weshalb sich die Anlage im Grenzbereich eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos befindet. Vorsorglich werden deshalb Vermeidungsmaßnahmen wie z.B. ein rascher Rückbau der offenen Eingriffsflächen im Wald mit weitestmöglicher Bepflanzung zur unattraktiven Gestaltung empfohlen (siehe Kap. 24).“

„Grundsätzlich haben die Waldflächen des Geltungsbereichs als Fortpflanzungs- und Ruhestätte, Lebensraum für Vögel, Fledermäuse, Kleinsäuger und Wirbellose eine hohe Wertigkeit. Insbesondere die alten und strukturreichen, heimischen Wald(misch)bestände heben sich hier hervor, wie die struktur- und altholzreichen bodensauren Buchenwälder, die stellenweise zahlreiche Habitatbäume aufweisen können. Ebenfalls die älteren und strukturreichen Laubmischwälder sowie die standortgerechten Nadelmischwälder mit hohen Anteilen von Buche und Eiche haben trotz der forstlichen Überprägung eine hohe Bedeutung, da sie aufgrund der Arten- und Habitataustattung über eine hohe Eignung als Lebensraum verfügen.“