Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs
Der Stadtrat hat gemäß §1 Abs. 3 und §2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Änderung des Flächennutzungsplanes zur ausweisuzng einer „Vorrangfläche Windpark Wörth“ beschlossen:
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