Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangfläche Windpark Wörth“

Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs

Der Stadtrat hat gemäß §1 Abs. 3 und §2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Änderung des Flächennutzungsplanes zur ausweisuzng einer „Vorrangfläche Windpark Wörth“ beschlossen:

Link zur Webseite der Stadt Wörth mit Dokumenteneinsicht

https://www.woerth-am-main.de/rathaus-service/bauen-in-woerth/windpark-woerth/aktuelles-windpark/aenderung-des-flaechennutzungsplanes-vorrangflaeche-windpark-woerth/